Eine osteopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese, gefolgt von einer Untersuchung nach vorwiegend osteopathischen Gesichtspunkten.
Seit Beginn 2012 werden die Behandlungskosten unter bestimmten Voraussetzungen von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Jede Versicherung hat eigene Vorgaben betreffend ärztlicher Empfehlung der Behandlung, Behandlungsanzahl die maximal übernommen wird und maximaler Erstattungsbeträge. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen zu informieren.
Eine aktuelle Liste der Kassen und der jeweiligen Voraussetzungen finden Sie hier:
Osteokompass – Patienteninfo Krankenkassen
Die meisten privaten Krankenkassen und viele private Zusatzversicherungen erstatten im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) die Kosten für eine osteopathische Behandlung ganz oder teilweise. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (bitte vor Rechnungsstellung zutreffenden Gebührensatz mitteilen). Ich empfehle Ihnen vorab die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.